Schulbetrieb

Informationen

Gegenseitige Information

Lehrpersonen jeder Stufe arbeiten mit allen an der Bildung und Erziehung beteiligten Personen zusammen. Durch regelmässige gegenseitige Informationen und Gespräche werden Erwartungen und Ziele geklärt. Da sich Kinder ausserhalb der häuslichen Umgebung oft anders verhalten, tauschen Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen Beobachtungen und Erfahrungen aus, um besser verstehen und damit auch besser unterstützen und fördern zu können.

Besuche

Die Lehrpersonen freuen sich auf Besuche der Eltern, sind aber froh um eine Anmeldung.

Betreute Hausaufgabenzeit

Die Schule Grub AR bietet  für die Lernenden der Unter- und Mittelstufe eine betreute Hausaufgabenzeit an (bei genügend Anmeldungen). Dabei handelt es sich nicht um einen Nachhilfeunterricht, sondern um eine Betreuungszeit, während der die Kinder unter Aufsicht in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen können (Dienstags nach dem Unterricht  von 15.10 bis 16.00 Uhr Unterstufe; von 16.10 bis 17.00 Uhr Mittelstufe).

Abwesenheiten

Abwesenheiten (z.B. wegen Krankheit des Kindes) sind den Lehrpersonen frühzeitig, spätestens vor Beginn des Unterrichts zu melden. Nach einer Viertelstunde erkundigen sich die Lehrpersonen nach dem Verbleib nicht abgemeldeter Kinder.
Bei Erkrankung einer Lehrperson wird die Klasse wenn immer möglich in der Schule betreut, damit sich die Eltern auf den Stundenplan verlassen können. Eine mehrtägige Abwesenheit wird durch eine Stellvertretung überbrückt.

Jokerhalbtage

Gemäss Art. 34 Abs. 3 haben die Erziehungsberechtigten das Recht, ihre Kinder für maximal 4 Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren zu lassen. Diese 4 Halbtage können einzeln oder zusammenhängend an irgendeinem Zeitpunkt im Schuljahr bezogen werden .

Für zusätzlichen Urlaub ist ein schriftliches Gesuch Jokertage (pdf) an die Schulleitung zu richten. Sie wird dann nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft entscheiden, ob zusätzliche Urlaubstage bewilligt werden können.

Schulweg

Auf dem Schulweg stehen die Kinder in der Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Schulbus verkehrt nach Fahrplan und steht den berechtigten Kindern an festgelegten Haltestellen als Transportmittel zur Verfügung.